Wir vermieten unseren Wohnungen nach den Grundsätzen der Kostenmiete und gemäss unserem eigenen Vermietungsreglement. Die wichtigsten Infos finden Sie auf dieser Seite zusammengefasst, und wenn Sie es ganz genau wissen wollen, können Sie das Reglement hier herunterladen:
Gut zu wissen
Wenn Sie Ihre Bewerbung abgesendet haben, erhalten Sie von uns eine automatische Bestätigung via Email. Sie können sich nicht für eine Wohnung bewerben, deren Bewerbungsfrist abgelaufen ist. Alle verfügbaren Wohnungen werden offen ausgeschrieben und es gibt keine Wartelisten oder Ausnahmen aufgrund persönlicher Umstände.
Je länger Sie bei uns Genossenschafter:in sind, umso mehr Punkte konnten Sie sammeln und umso höher ist die Chance, eine unserer Wohnungen zu bekommen. Ab der Anmeldung zur Genossenschaft bzw. der Einzahlung des Anteilsscheines sammeln Sie jedes Jahr 2 Punkte. Kinder bis zur Volljährigkeit können ebenfalls Punkte sammeln und sich diese mit Erreichen der Volljährigkeit auf eine eigene Mitgliedschaft gutschreiben lassen.
Bei der Rangierung werden alle Bewerbungen nach Vermietungsreglement geprüft und bei Erfüllung aller Kriterien nach erreichter Punktezahl gereiht.
vgl. 2.1.4.3 Vermietungsreglement: Der Rang ergibt sich aus den Werten und Daten, die aus dem Bewerbungsformular hervorgehen. Die Wohnung wird in der Folge den Bewerbern:innen in der Rangreihenfolge ihrer Gesamt-Punktezahl angeboten. Bei Punktgleichheit wird die Bewerbung mit der längeren Mitgliedschaft vorgezogen.
Für die Prüfung und Zusammenstellung der Punktezahlen benötigen wir mindestens eine Woche nach Ablauf der Bewerbungsfrist der jeweiligen Wohnung. Danach beginnen wir bei Rang eins mit den Telefonaten und können auch Auskunft geben, wo Sie in der Rangliste gerade stehen.
Die Vergabe von Wohnungen kann nur an Genossenschafter:innen erfolgen. Pflichtanteile (Statuten Art. 13 Abs. 2) müssen vor Mietantritt voll einbezahlt werden. Bei kurzfristig abgeschlossenen Mietverhältnissen kann die Geschäftsleitung Ausnahmen bewilligen (die Mitgliedschaft muss jedoch innert 30 Tagen beantragt werden).
Diese Wohnung passt zu Ihnen!
Unsere Belegungsvorschriften kurz zusammengefasst:
Wohnungsgrösse | Anz. Personen min. | Anz. Personen max. |
1- / 1½ Zimmer | 1 | 1 |
2- / 2½ Zimmer | 1 | 2* |
3- / 3½ Zimmer bis 80 m2 | 1 | 4 |
3- / 3½ Zimmer über 80 m2 | 2** | 4 |
4- / 4½ Zimmer bis 90 m2 | 2 | 6 |
4- / 4½ Zimmer über 90 m2 | 3 | 6 |
5- / 5½ Zimmer | 4 | 7 |
Einfamilienhäuser | 5 | 7 |
6- / 6½ Zimmer | 5 | 8 |
* es werden nur Einzelpersonen und Paare rangiert
** 1 Person bei Freigabe einer unterbelegten Wohnung einer Mietpartei bestehend aus einer Einzelperson.
Fragen zur Vermietung und unseren Wohnungen?
Einfach nachfragen – wir unterstützen Sie gerne

Mara Colatrella
Leitung Immobilienbewirtschaftung, GL

